Bisher war das deutsche Strafrecht noch relativ milde im Umgang mit den Rasern und Hobbyrennfahrern, die meist nachts ihre illegalen Rennen austragen. Es gab maximal zwei Jahre Haft oder eine Geldstrafe. Mit mehr brauchten sie nicht zu rechnen. Hier sei erwähnt, dass der Gesetzgeber zu Beginn nicht mit so einem Fehlverhalten seiner Bürger gerechnet hatte. […]
